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Bermaringen, den 21.12.2025
Jahresabschlussschreiben 2025
Liebe Vereinsmitglieder,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Zeit der Bewegungsjagden hat ihren Höhepunkt erreicht. Traditionell ist dies der Zeitpunkt für den Vorstand, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und Ihnen einen Ausblick auf das neue Jahr zu geben.
Anfang Mai trafen wir uns im Schwarzwildübungsgatter Blankenhein, um den Junghunden aus dem Wurfjahr 2024 Gelegenheit zu geben, unter kontrollierten Bedingungen Schwarzwild kennenzulernen und ganz nebenbei zu zeigen, was im Hinblick auf eine züchterische Eignung schon in ihnen steckt. Wie schon im Bericht auf unserer Website geschildert, waren wir von den gezeigten Leistungen der Hunde sehr angetan. Wie nicht anders zu erwarten, zeigten alle Hunde auch das bekannte angenehme soziale Verhalten der Plotthounds gegenüber Menschen und Artgenossen. Am selben Tag führten wir auch erstmalig die formale Prüfung zur Erlangung unseres neu in die Prüfungsordnung eingeführten Leistungsnachweises Schwarzwild mit Erfolg durch. Zwischenzeitlich haben 4 Hunde im Verein diesen Leistungsnachweis erfolgreich absolviert, so dass der Nachweis in die Ahnentafel eingetragen werden konnte.
Im Herbst trafen wir uns zum zweiten Mal zur Jugendsichtung im Spessart mit anschließender Mitgliederversammlung im Flörsbacher Hof . Beim gemeinsamen Abendessen am Vorabend in der für solche Gelegenheiten ideal geeigneten Bike-Lodge in Lohr-Steinbach nutzten die angereisten Mitglieder die Gelegenheit, sich in ungezwungener Runde über ihre Hunde, aber auch über die aktuellen Entwicklungen von Wild und Jagd in den verschiedenen Bundesländern auszutauschen. Am nächsten Tag konnten alle Hunde die Jugendsichtung bestehen, wobei die Richter diesmal die Bewertungsskala voll ausnutzen konnten, auch zur Freude der teilnehmenden Richterwärter.
Im Rahmen der anschließenden Mitgliederversammlung stellten der Vorstand die neue „Bescheinigung über die Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd auf Schalenwild mit Schwerpunkt Schwarzwild“ vor. Immer öfter, vor allem von staatlichen Jagdveranstaltern, wird als Voraussetzung für den Einsatz eines Stöberhunds ein Nachweis der Brauchbarkeit verlangt. Mit unserer im Vergleich zu sonstigen Brauchbarkeitsnachweisen sehr viel detaillierteren Bestätigung von für eine Bewegungsjagd auf Schwarzwild erforderlichen Eigenschaften tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und hoffen, dass sie entsprechend Akzeptanz findet. Erste Rückmeldungen zeigen, dass dieser Nachweis und die gezeigte jagdliche Realität die Akzeptanz des Einsatzes unserer Hunde bei den verantwortlichen Jagdleitern stärken.
Für weitere Informationen aus der Hauptversammlung zum Zuchtgeschehen etc. verweisen wir auf das anliegende Protokoll.
Im kommenden Jahr werden wir voraussichtlich mangels zu sichtender Junghunde keine Jugendsichtung durchführen. Die Entwicklung der Hunde aus 2024 wollen wir dagegen gerne im Rahmen eines Gattertermins voraussichtlich im Frühjahr 2026 begutachten, nicht zuletzt um daraus Schlüsse für die züchterische Eignung der Hunde ziehen.
Nachdem wir aktuell einige Hunde im Verein haben, die aus Sicht des Vorstands ihre züchterische Eignung schon mehrfach unter Beweis gestellt haben, würden wir gerne wieder einen Wurf im Verein ziehen. Konkret hat Niels Hahn seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, einen Wurf herbeizuführen, sofern sich genügend ernsthafte Interessenten für Welpen finden. Wir bitten Sie deshalb in Ihrem Umfeld potenzielle Interessenten anzusprechen und an uns bzw. direkt an Niels Hahn zu verweisen.
Die Mitgliederversammlung 2026 planen wir wieder für den Herbst ein. Ort und Datum werden wir rechtzeitig bekannt geben.
Der Vorstand wünscht Ihnen und Ihren Familien erholsame Tage über den Jahreswechsel, alles Gute für das neue Jahr 2026 und weiterhin viel Freude und Erfolg bei der Jagd mit Ihren Hunden.
Herzliche Grüße
Stefan Tluczykont Niels Hahn Katja Rieger Klaus Bernhart
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HV 2024 im Trainingszentrum für Rettungshunde in Mosbach
Einen interessanten Rundgang und Einblick konnten wir bei der Besichtigung unseres Veranstaltungsortes des TCRH (Trainingszentrum Retten und Helfen) durch eine Führung gewinnen.Das Gelände einer ehemaligen Kaserne wurde mit verschiedensten Scenarien des Rettungshundeweses wie Trümmerfelder nach Erdbeben, Hauseinstürze, Verkehrsunfällen und Terrorangriffen ausgestattet. Besonders die Vorführungen und Erläuterungen zu Ausbildung von Suchhunden an ASP verendeter Wildscheinen waren Anknüpfungspunkt an unsere jagdlichen Interessen. Die gesamte Anlage wird von ehrenamtlichen Helfern betrieben, die Ausbildungskurse und -Prüfungen im gesamten Rettungshundewesen anbieten. Wir waren bestens untergebracht, so dass unsere HV mit einer Rekordzahl von Teilnehmern planmäßig vom ersten Vorsitzenden eröffnet, und mit einem Grußwort des Zuchtwarts des Schwarzwälder Schweißhundevereins geschlossen werden konnte.
Führung durch das Gelände des Rettungzentrums.
Ständig wird trainiert und bei der Arbeit nicht mit Lob für den Hund gespart, wenn er etwas richtig gemacht hat.

Selbst eine Straßenbahn dient als Trainingsobjekt.

Ein Stahlturm dient als Scenario für Hubschraubereinsätze.

Die HV in einem sehr angenehmen Raum.

Der erste Vorsitzende Stefan Tlucykont dankt den ausscheidenden Ausschußmitgliedern Achim Sauter und Uli Hummel
für ihre langjährige Arbeit für den Verein.

Verein Plotthound Deutschland e.V.
Ordnung für Gebühren und Aufwandsentschädigungen
Stand: 1. Oktober 2022
- 1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 beträgt jährlich € 25,-. Er wird zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen.
- 2 Gebühren
Für die Leistungen des Vereins Plotthound Deutschland e. V. werden folgende Gebühren erhoben:
1. Einmalige Aufnahmegebühr:
10 € pro Mitglied.
2. Wurfabnahme mit oder ohne Tätowierung incl. Ausstellung und Übergabe der Ahnentafeln und Eintragung ins Zuchtbuch:
20 € pro ausgestellter Ahnentafel.
3. Prüfungsgebühr Jugendsichtung:
Mitglieder: keine Gebühr
Nichtmitglieder: 35 €
4. Bestätigung von Leistungsnachweis „Schwarzwild-Bewegungsjagd“ 15 € pro Hund.
- 3 Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen
Für Reisen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand (§ 7 der Satzung „Erweiterter Vorstand“), als Prüfer oder im Auftrag des Vorstands werden auf Antrag Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € / km vergütet. Ebenso werden Auslagen für Verbrauchsmaterial im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit unter Vorlage von Belegen auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zusammen mit den begründenden Unterlagen unter Angabe einer Bankverbindung per Post oder elektronisch innerhalb von 6 Monaten dem Schatzmeister vorzulegen.
Förderrichtlinie zur Unterstützung der Plotthoundzucht
Stand: 1. Oktober 2022
Der Verein Plotthound Deutschland fördert das Zuchtgeschehen im Verein. Die Leistungen werden nur an Mitglieder des Vereins Plotthound Deutschland e. V. ausbezahlt. Sie stehen unter Haushaltsvorbehalt und erfolgen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Ein Anspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. Der Antrag auf Zuschuss ist gemeinsam mit den begründenden Unterlagen und der Angabe einer Bankverbindung dem Vorstand vorzulegen.
- Erwerb von und die Zucht mit Hunden aus dem Ausland
1.1 Unterstützungsfähige Maßnahmen:
- Kostenbeteiligung für Erwerb und Transport eines Welpen, Junghundes oder erwachsenen Hundes aus dem Ausland.
- Kostenbeteiligung zur Belegung einer Hündin im Ausland.
- Kostenbeteiligung beim Import von gefrorenem Samen geeigneter Rüden aus dem Ausland gekoppelt mit der künstlichen Befruchtung einer hier gehaltenen Hündin.
- Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung:
- Mitgliedschaft im Verein.
- Der Welpe, Junghund oder erwachsene Hund ist jeweils voraussichtlich zuchttauglich bzw. nicht offensichtlich zuchtuntauglich.
- Samenimport und künstliche Besamung:
- Es darf nur Samen von Rüden erworben und verwendet werden, die bereits mindestens einmal erfolgreich natürlich gedeckt haben.
- Ebenso dürfen nur Hündinnen besamt werden, die mindestens einmal erfolgreich natürlich aufgenommen haben.
- Erwerb und Transport eines Welpen, Junghundes oder erwachsenen Hundes, die Belegung einer Hündin bzw. der Erwerb von gefrorenem Samen geeigneter Rüden erfolgt aus einem Land außerhalb Deutschlands.
- Es werden max. 70% der nachgewiesenen Kosten erstattet, gedeckelt auf folgende Maximalbeträge:
- Import eines Welpen und Junghundes (Alter bis 18 Monate): bis 1.000 €
- Import eines erwachsenen Hundes: bis 2.000 €
- Belegung einer Hündin: bis 1.000 €
- Import von Samen/künstliche Befruchtung: 1.000 €
- Bei Bewilligung des Antrags erhält der Antragssteller 50% des festgestellten Unterstützungsbetrags sofort.
- Die Auszahlung des Restbetrags ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei Hundeerwerb:
- Vorstellung des Hundes bei einer Jugendsichtung des VPH.
- Vorstellung des Hundes anlässlich eines Übungstages im Schwarzwildgatter unter Anwesenheit mind. eines Vorstandsmitglieds.
- Vorlage der Ergebnisse einer Untersuchung auf HD gemäß Vereinsvorgaben.
- Bei Belegung einer Hündin im Ausland:
- Nachweis des erfolgreichen Hängens durch Foto und kurzer Reisebericht.
- Nach Belegung/künstlicher Besamung der Hündin
- Importierter Samen geht in das Eigentum des Vereins über, der insoweit für die entstehenden Kosten aufkommt und das alleinige Recht erwirbt, den Samen auch für weitere künstliche Besamungen zur Verfügung zu stellen.
- Die Antragstellung erfolgt vor Import des Hundes oder Samens bzw. vor
- Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Herkunftsnachweis des Hundes (Ahnentafel eines anerkannten Zuchtverbandes).
- Züchter bzw. Verkäufer des Hundes.
- Geschätzte Reisekosten bzw. Transportkosten bei Import des Hundes bzw. Kosten für den Import des Samens.
- Bewilligungsverfahren:
Nach Eingang des Antrags prüft der Zuchtwart anhand der vorgelegten Ahnentafel und Angaben zu Züchter bzw. Verkäufer die potenzielle Eignung des Hundes für die züchterische Verwendung im Verein. Wenn möglich, erfolgt vorab eine züchterische Begutachtung der infrage kommenden Hunde (incl. den vereinsinternen Maßstäben an die gesundheitlichen Anforderungen für Zuchthunde). Auf Vorschlag des Zuchtwarts beschließt der Vorstand, ob und in welcher Höhe der Hundeerwerb, der Samenimport und die künstliche Befruchtung oder die Belegung einer Hündin durch den Verein unterstützt wird.
- Zuschuss zu HD-Untersuchungen
Untersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) werden auf Antrag mit einem Betrag von 100 € bezuschusst. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist die Begutachtung des Untersuchungsergebnisses durch den vom Verein benannten Gutachter und die Vorlage der Ergebnisse an den Vorstand. - Übernahme der Gebühren von Sichtungen im Schwarzwildgatter
Der Verein übernimmt die Gebühren des Gatterbetreibers für die Sichtung von Plotthounds bei vom Verein organisierten Gatterübungstagen. Pro Hund werden die Gebühren für maximal 2 Übungstage übernommen.